Notwendige Unterlagen / Ergänzende Recherchen


 

  • Baupläne (1:100 oder 1:50), d.h. Grundrisse, Schnitte und Ansichten:
    Ergänzend zur Besichtigung basiert die Verkehrswertermittlung auf aussagekräftigen Bauplänen. Sie dienen zur korrekten Berechnung von Flächen und umbautem Raum und geben Hinweise zu Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität der baulichen Anlagen.

    Im Regelfall stellt der AG die Pläne bereit. Bei der Ortsbegehung werden sie auf Aktualität und Übereinstimmung mit dem Objekt geprüft. Kleine Plankorrekturen, die im Zuge der Besichtigung gemacht werden können, sind im Honorar enthalten. Eine komplette (Neu-) Anfertigung von Plänen wäre jedoch separat zu regeln.

  • Miet- und Pachtverträge:
    Bestehende Mieten und Pachten entsprechen zwar nicht immer dem aktuellen Mietwert des Objekts, besonders wenn sie längere Zeit nicht mehr angepasst wurden. Die Vertragsinhalte sind jedoch trotzdem relevant: gegebenenfalls muß nämlich (unter Berücksichtigung des zeitlich erforderlichen Rahmens einer Mietanpassung) die Verkehrswertbeeinflussung ermittelt werden, die durch bestehende Mehr- oder Mindermieten entsteht.

  • Bauakte:
    Ich nehme bei der Bauverwaltung Einsicht in den vollständigen Bauakt. Er gibt Aufschluß über Zeitraum, Entstehung, Veränderungen und Geschichte des Anwesens und lässt bei entsprechender Sachkunde ergänzende Rückschlüsse auf dessen Substanz zu. In Verbindung mit der Einsicht in die Grundakte rundet er das Bild ab.

  • Lagepläne (1:1.000 und 1:5.000):
    Geben die nötige Übersicht und lassen die Lage des Objekts in seinem bebauten oder unbebauten Umfeld erkennen. Himmelsrichtungen, Erschließungssituationen, Nachbarschaftsverhältnisse, Abstandsflächen, Freiräume, etc. im wichtigen, wertbildenden Umgriffsbereich um das Objekt werden hier dargestellt.

  • Grundbuchauszug:
    Erklärt Bestand, Eigentumsverhältnisse und die Belastungen mit Rechten (Abt. II).

  • Grundakte:
    Ergänzend zum Grundbuchauszug sehe ich auf Wunsch auch die vollständige Grundakte ein. Sie gibt u.a. Aufschluß über Zeitraum, Entstehung, Veränderungen und Geschichte des Anwesens und lässt bei entsprechender Sachkunde ergänzende Rückschlüsse auf dessen Substanz zu.
     
  • Anfrage beim Umweltamt:
    In einigen Städten und Regionen ist diese Anfrage sehr ratsam, um Bodenverunreinigungen - oder den Verdacht darauf - zu erkennen (oder auszuschließen).
     
  • Erkundigungen beim Gutachterausschuß:
    Auskünfte zu aktuellen Bodenrichtwerten sowie zur Entwicklung und zu den Entwicklungstendenzen, sowie erforderlichenfalls Auszüge aus der Kaufpreissammlung hole ich hier objektbezogen ein.