Reklamation von Baumängeln, Reparatur von Bauschäden


Baumängel sind Mängel, die bereits direkt bei der Erstellung des Gebäudes auftreten und sichtbar werden, oder die sich erst später aufgrund seinerzeit mangelhafter Bauausführung oder aufgrund seinerzeit verwendeter schlechter Materialqualität zeigen ("Pfusch am Bau")

Bauschäden sind Schäden, die im späteren Gebrauch durch äußere Einflüsse und durch Abnutzung entstehen ("ungenügende oder falsche Pflege, besondere Einwirkungen von Wind und Wetter, Überbeanspruchung, Nutzung in einer nicht vorgesehenen Art und Weise")

 

Zunächst ist zu unterscheiden, ob ein Bau-Mangel oder ein Bau-Schaden vorliegt.

 

Wenn ein Baumängel vorliegt, sollten Sie ihn innerhalb der Gewährleistungszeit rechtzeitig reklamieren. Um Streitereien zu verhindern ist es erforderlich, fachmännisch zu beurteilen und zu unterscheiden, was als echter Baumangel reklamiert werden kann und muß, oder was als zulässiger Toleranzbereich hinzunehmen ist.

 

Aus Sicht des Betroffenen - und dadurch meist auch emotional involvierten - Bauherrn ist das nicht immer klar und einfach (und die Gegenpartei wird sich je nach Sachlage zu wehren wissen).

Der Schwellenwert des zulässigen und hinzunehmenden Toleranzbereichs wird in den verschiedenen Zonen eines Anwesens unterschiedlich gehandhabt. So wird man ihn beispielsweise in einer luxuriösen repräsentativen Empfangshalle mit teuren und edlen Materialien anders ansetzen, als in einem eher einfacheren, zweckgebundenen Nutz- und Nebenraum. Dazwischen gibt es in allen Ebenen die Abstufungen im Wohn- und Schlafbereich.

 

Baumängel können bei Nichtbeachtung auch zu späteren Bauschäden führen.

 

Es empfiehlt sich, im Vorfeld fachmännischen Rat einzuholen, damit die berechtigten Punkte entsprechend sachlich fundiert und mit Nachdruck gegenüber den verantwortlichen Stellen reklamiert werden können.

 

Dies führt am schnellsten und sichersten zum gewünschten Erfolg.

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