apropos "Kurzgutachten"


! in meinem Büro werden KEINE "Kurzgutachten" unterschrieben !


 

Sie brauchen in einer fremden Stadt ein Taxi vom Flughafen zur Messe. Der Fahrer nennt Ihnen den Tarif 20 €. Oh, sagen Sie, das ist mir aber zu teuer ! Und verhandeln: gibts keine "KURZ-FAHRT", ich brauche wirklich nur eine "KURZ-FAHRT", gehts nicht auch für 10 € ?

Na gut, sagt der Fahrer, ich kann Sie auch pauschal für 10 € fahren !

Nach abgelaufenen 10 € lässt er Sie dann im Verkehr aussteigen und sagt: wir sind schon nahe der Messe, und ist flugs verschwunden ...

Sind Sie jetzt wirklich da, wo Sie hin müssen ???

 

 

Bei Immobilientransaktionen geht es um wesentlich mehr Geld als bei einer Taxifahrt. Der Zwang zu sparen ist daher sehr gut begründet.

 

Hier kommt gelegentlich das sog. "Kurzgutachten" ins Spiel.

 

Kurz über das Objekt drüberschauen und z.B. die detaillierte Baubeschreibung, Fotodokumentation, Berechnungswege, Erläuterungen, Kubatur- und Flächenermittlungen, etc. weglassen. Begründet wird es damit, daß man selbst das Objekt ja gut kennt und keine Beschreibung, etc. mehr benötigt. Man will ja nur schnell blos eine Zahl ...

Sie bekommen für "Kurzgutachten" aller Art Billigangebote von div. Kurz-Gutachtern, die offensiv Werbung mit dem Preis betreiben.

 Was wird gekürzt? Wird vollständig und sorgfälltig mit Sachkunde recherchiert und ermittelt?

Kann zum Billigpreis alles vollständig durchleuchtet und mit Sachverstand sorgfältig durchdacht werden?

Woran wird so clever "eingespart"?

 

Nicht die Sachkunde steht ja im Vordergrund, sondern der Preis.   

 

Riskant! Wie können Sie sicher sein, daß der Gutachter alles richtig gesehen, korrekt ermittelt, insbesondere vollständig durchdacht, und fachkundig interpretiert hat? Woran sollen potentielle Interessenten oder weitere Beteiligte (z.B. Behörden, Miteigentümer, etc.) aus dem "Kurz-Gutachten" sicher erkennen und glaubhaft nachvollziehen, daß die Ermittlungen und Schlußfolgerungen des Gutachters vollständig, sachkundig und plausibel sind? Wie sind Änderungen / Verschlechterungen / Verbesserungen am Objekt selbst und an der umgebenden Erschließung und Entwicklung der Region eingearbeitet und berücksichtigt, wenn im sog. "Kurz-Gutachten" das Gebäude zum Stichtag

a) nicht entsprechend dokumentiert ist, wenn

b) die großräumige und kleinräumige Lage am Stichtag nicht beschrieben ist, und wenn

c) nachvollziehbare Anlagen, sachkundige Berechnungen und Erläuterungen fehlen?

 

Wie sieht die

Haftung des Kurz-Gutachters 

bei Vermögensschäden aus, die Ihnen oder einem Dritten durch ein fehlerhaftes "Kurzgutachten" entstehen? Existiert eine ausreichende Berufshaftplichtversicherung gegen Vermögensschäden, die Ihnen (oder einem Dritten) möglicherweise durch den Kurz-Gutachter entstehen?

 

Es ist nicht empfehlenswert, daß Sie (oder ein Dritter) sich beim Umgang mit höheren Geldbeträgen vertrauensvoll auf ein vermeintlich preiswertes "Kurzgutachten" stützen. Haben Sie hier wirklich gespart, oder haben Sie Geld verloren?

 

Mein Rat als erfahrener Sachverständiger:

 

Sparen Sie sich die Ausgaben für ein "Kurzgutachten"! Es ist beim Umgang mit großen Summen letztlich wesentlich preiswerter, eine fundierte Verkehrswertermittlung in einem vollständigen und gut nachvollziehbaren Verkehrswertgutachten als tragfähige Basis zu verwenden.

 

Eine gute Entscheidungsgrundlage spart Ihnen gutes Geld !

 

Die Haftung des Sachverständigen für Vermögensschäden ist nicht auszuschließen, insbesondere auch nicht die Haftung des SV gegenüber Dritten, die sich auf das Gutachten stützen.

 

Daher werden in meinem Büro keine "Kurzgutachten" unterschrieben.