Immobilien steuerlich günstig und wirtschaftlich übertragen

Um bei Übertragung einer oder mehrerer Wohn- und Gewerbeimmobilien die steuerlichen Freibeträge nicht (oder nur so weit wie jeweils nötig) zu überschreiten, ist es ratsam, die Vorgänge gut zu planen und zu optimieren.

 

Hier lohnt es sich, im Vorfeld zunächst eine detaillierte Verkehrswertermittlung zu erstellen. Auf dieser Grundlage lässt sich dann mit Ihrem Steuerberater herausfinden, ob und wo es günstig ist, z.B. belastende Rechte, die den Verkehrswert des Anwesens entsprechend dämpfen, im Grundbuch zu Gunsten des Übergebenden bzw. des Überlassenden eintragen zu lassen.

 

Hier können Sie z.B. Wohnrechte, (Mit)benutzungsrechte und / oder Nießbrauchsrechte in Betracht ziehen. Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten und / oder Nießbrauch sind dosiert und gezielt an Teilen des Objekts oder am Gesamtanwesen möglich.

 

Ich kann Ihnen die jeweiligen Auswirkungen auf den Verkehrswert im Einzelfall ermitteln, damit Sie die günstigste Gestaltung finden.

 

Siehe auch:    "Wohnrecht, Nießbrauchsrecht" unter der Rubrik Fachbegriffe